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General principles informare Consulting GmbH

I. Leistungen von informare
informare bietet folgende Dienstleistungen an: Consulting, Programmierung und Schul-
ungen. Ein Handel mit Dingen ist nicht vorgesehen. Durch die Erteilung eines Auftrages
erklärt sich der Kunde mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

II. Leistungen des Kunden
Für jeden Auftrag benennt der Kunde ohne Aufforderung einen Ansprechpartner, der in
angemessener Frist erreichbar, auf das Projekt bezogen sachkompetent und entscheid-
ungsbefugt ist. Bei Pauschalangeboten ist der Kunde ferner verpflichtet, die von informare
für ihn aufgestellten technischen und personellen Voraussetzungenzu erfüllen. informare
behält es sich vor, bei fehlender oder fehlerhafter Arbeitsumgebung vor Ort oder nicht
oder zu spät übergebenen Unterlagen und Daten einen Zuschlag zum Pauschalpreis zu
verlangen. Der Kunde sorgt dafür, dass die notwendigen Informationen und Daten, wel-
che für die Erledigung des Auftrages nötig sind rechtzeitig informare vorliegen. informare
ist an Terminzusagen nur dann gebunden, wenn der Kunde alle Informationen und Unter-
lagen rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit zur Verfügung stellt. informare übernimmt für
das gelieferte Material keine Haftung und ist insbesondere nicht verpflichtet, dieses auf-
zubewahren oder an den Kunden zurückzusenden, sofern dies nicht extra schriftlich ver-
merkt ist. Der Kunde garantiert durch die Abgabe der zur Verfügung gestellten Daten und
Unterlagen, dass damit keinerlei Rechte Dritter berührt sind. Für eine Verletzung von
Rechten Dritter trägt der Kunde die Verantwortung. Sollten Rechte Dritter berührt sein,
muss der Kunde dies informare schriftlich mitteilen.

III. Vertragsschluss und Auftragsannahme
Ein Vertrag kommt zwischen dem Kunden und informare erst durch schriftlich erfolgte
Bestätigung des Angebots zustande. Der erforderlichen Schriftform kann auch durch die
Übermittlung per Telefax oder EMail genügtwerden. Bei bereits bestehender Geschäfts-
beziehung zwischen dem Kunden und informare gilt die beidseitige Aufnahme der Tätig-
keit als Anerkennung der AGB von informare und als Zustandekommen eines Auftrages.
informare behält sich vor, Aufträge abzulehnen, dies insbesondere in Fällen, in denen die
Aufgaben gegen geltendes Recht verstoßen. Das Recht zur Ablehnung gilt auch dann,
wenn informare erst nach der Auftragsbestätigung Kenntnis über die zur Ablehnung
berechtigenden Umständen erlangt. Zur Annahme von Aufträgen ist allein der Geschäfts-
führer von informare berechtigt. informare behält es sich vor, Aufträge oder Teile von
Aufträgen an Dritte zu vergeben. informare haftet nicht für Bedingungen, die nicht im
Handlungsbereich von informare liegen (z.B. Fehler im Betriebssystem oder Ausfall von
Rechnern).

IV. Auftragsabrechnung
informare kann einen Auftrag entweder nach Aufwand oder pauschal abrechnen. Dies hat
Wirkung auf die Rechte und Pflichten der Vertragsteilnehmer. Wird eine Abrechnung über
einen Pauschalpreis vereinbart (Artikelnummer im Auftrag beginnt mit "PAP"), so liegt
ein Pflichtenheft für den Auftrag vor, das informare entweder vom Kunden erhält oder
gegen Verrechnung selbst erstellt. Dieses Pflichtenheft regelt den Umfang der Tätigkeiten,
die im Preis inbegriffen sind. Eine ausführliche Dokumentation, Handbücher, die Abgabe
der Leistung auf Datenträger, Installationsroutinen oder die Installation vor Ort (Einweis-
ung) sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vermerkt wird. Innerhalb
der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ist informare verpflichtet, grobe Fehler kost-
enlos zu beheben. informare ist bestrebt, dem Kunden nach Übergabe der Leistung Unter-
stützung anzubieten. Verändert der Kunde den Source Code oder die das Programm be-
einflussenden Faktoren, so erlischt die Gewährleistungspflicht von informare, außer informare
stimmt dieser Änderung zu. Bei einer Abrechnung nach Aufwand kann die Tätigkeit auch
ohne detaillierte Beschreibung begonnen werden. Es wird die tatsächlich geleistete Arbeits-
zeit abgerechnet. Die Angebote von informare stellen nur Erfahrungswerte dar, die nicht
rechtsbindend sind. Tritt nach dem Abschluss der Arbeiten ein Fehler auf, so wird die Be-
seitigung des Fehlers nach den allgemeinen Preisen von informare verrechnet.

V. Lizenzrechte und Source Code
Beide Parteien sind sich einig, dass Konzepte, Projektplänen, Schulungsunterlagen und
programmierte Software die Schutzfähigkeit des Urheberrechts genießen. Wenn nichts
anderweitig vermerkt ist, erhält der Kunde bei für ihn erstellter Software das Recht, diese
für einen Kunden (sich selbst oder einen Dritten) uneingeschränkt auf beliebig vielen Ar-
beitsplätzen zu nutzen. Ist der Kunde von informare Händler, der die Software für einen
Dritten programmieren lässt, dann erhält der Händler ebenfalls das Recht, diese Software
für sich selbst zum Eigengebrauch und zu Wartungszwecken einzusetzen. Ein Recht, die
Software an einen weiteren Dritten abzugeben, besteht nur, wenn dies ausdrücklich im
Auftrag vermerkt ist. informare verpflichtet sich, weitere Nutzungsrechte zu einem Preis,
der 50% der Auftragssumme nicht übersteigt, an den Händler zu überlassen. Der Kunde
kann von informare ein exklusives Nutzungsrecht beantragen. informare verpflichtet sich
bei Annahme zu einem Konkurrenzverbot, d.h. zur Nicht-Verbreitung des Produktes an
einen Dritten. In der Regel liegt der Preis für ein exklusives Nutzungsrecht bei der drei-
fachen Auftragssumme. Ebenso kann der Kunde ein allgemeines Nutzungsrecht erwerben.
Er kann dann die gekaufte Software zu jedem beliebigen Zweck (z.B. Weiterverkauf an
Dritte) einsetzen. In der Regel liegt der Preis für ein allgemeines Nutzungsrecht bei der
doppelten Auftragssumme. Wenn im Angebot nichts anderweitig vermerkt ist und sofern
die Rechte Dritter dem nicht widersprechen, verpflichtet sich informare, den Source Code
dem Kunden so auszuhändigen, dass ein qualifizierter Mitarbeiter des Kunden nach Ein-
arbeitung den Code selbst verändern und weiterentwickeln kann. informare ist nicht ver-
pflichtet, Mitarbeiter in die Funktionsweise des Source Codes einzuweisen. Der Kunde ist
selbst für die Aufbewahrung des Source Codes verantwortlich. informare ist nicht ver-
pflichtet, den Source Code z.B. für eineWeiterentwicklung aufzubewahren. Der Kunde ist
verpflichtet, den Source Code so aufzubewahren, dass er Unbefugten nicht zugänglich ist.
informare ist bei Software-Updates des Kunden nicht verpflichtet, die für den Kunden er-
stellte Software anzupassen, selbst dann nicht, wenn diese Software durch ein erforder-
liches Update unbrauchbar geworden ist. Zum Schutz des Kunden enthält dieser den
Source Code. Wünscht der Kunde eine Wartung der Software, so ist dies in einem eigen-
en Vertrag gesondert zu regeln. informare besitzt alle Rechte im Hinblick auf eine ander-
weitige Vermarktung der eigenen Leistungen. Die umfassende Übertragung des Urheber-
rechtes ist aufgrund von $ 29 UrhG nicht möglich.

VI. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gilt die beim Vertragsabschluß gültige Preisliste, es sei denn, ein Angebot ist speziell
für diesen Auftrag erstellt worden und dort sind andere Preise vermerkt. An die Preise
eines Angebots hält sich informare 30 Tage verpflichtet, danach gilt die aktuelle Preisliste.
Die Rechnungen sind 10 Tage nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Handelt sich es um
Aufträge über 3000 €, so ist 45% der Summe zu Beginn der Tätigkeit, 45% nach Abga-
be der Tätigkeit und 10% bei der endgültigen Abnahme der Tätigkeit fällig. Die zweite und
dritte Zahlung kann in einer Rechnung zusammengefasst werden, wenn bei Abgabe gleich-
zeitig eine Übergabe stattfindet. Die Tätigkeit wird bei Aufträgen über 3000 € erst dann
aufgenommen, wenn 45% auf dem Konto von informare eingegangen sind. In einzelnen
Fällen können andere Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Sie bedürfen aber auf
jeden Fall der Schriftform. Bei Zahlungsverzug des Kunden oder Stundung werden Zins-
en in Höhe von 5% über dem Basiszins sowie die Einziehungskosten berechnet. Die Gelt-
endmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug kann
informare die weitere Ausführung aller mit dem Kunden laufenden Aufträge bis zur Be-
zahlung zurückstellen.

VII. Rücktritt
Ein Rücktritt des Kunden von einem Auftrag ist nur vor Auftragsbeginn möglich. Der Kun-
de ist dann verpflichtet, 25% des Auftragswertes als Ausfallsgeld zu zahlen. Wünscht ein
Kunde den Abbruch eines bereits laufenden Auftrages, so ist die bis dahin angefallene Ar-
beit plus 25% des Auftragswertes zu zahlen.

VIII. Datenschutz
informare wird nur die persönlichen Daten erheben, verarbeiten und nutzen, die für die
Bearbeitung erforderlichsind und soweit es den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
informare verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff sicher
zu verwahren und geheim zu halten. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich nicht auf
solche Daten und Sachverhalte, hinsichtlich derer für informare eine gesetzliche Offen-
barungspflicht besteht.

IX. Haftung
Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Scha-
denersatzansprüche wegen Schlechterfüllung, Nichterfüllung, aus Unmöglichkeit, Verzug,
Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß, uner-
laubter Handlung oder aus sonstigen Rechtsgründen, auch soweit solche Ansprüche im
Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehen, sind der Höhe nach
auf die Auftragssumme beschränkt, soweit nicht informare gegen wesentliche Pflichten
aus dem Vertragsverhältnis (Kardinalpflichten) verstößt oder solche Ansprüche auf vor-
sätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von informare beruhen. informare haftet
nicht für technische Ausfälle sowie für Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereiches von
informare liegen. Dies gilt speziell für Mängel in der Soft- und Hardware, die beim Kunden
im Einsatz sind, auch wenn diese Software dringend für die Erfüllung des Auftrages be-
nötigt wird. Der Kunde hat Sachverhalte, etwaige Schäden oder Verluste, die ihn seiner
Auffassung nach zu Schadenersatzforderungen berechtigen können, nach üblichen tech-
nischen Standards bestmöglich zu dokumentieren und informare unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er Inhaber von Urheber-,
Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Material ist und da-
rüber frei verfügen kann.

X. Geltung von AGB des Kunden, Schriftformklausel, Rechtswahl, Gerichtsstand
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten informare auch dann nicht,
wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprochen wird. Änderungen
und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nebenabreden bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Ergänzung
dieser Schriftformklausel. Der erforderlichen Schriftform kann auch durch die Übermittlung
per Telefax oder elektronischer Medien genügt werden. Es gilt das formelle und materielle
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung-
en unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte
keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass
ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Gerichtsstand ist, wenn der Kunde
Kaufmann ist, bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergeb-
enden Streitigkeiten der Sitz von informare.

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Stand 1.1.2002
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